Der ADRK informiert
Aktuelle Informationen zur Corona Situation am 07. Mai 2020
Bei der Telefonschaltkonferenz der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder am 6. Mai 2020 wurde unter
TOP 2 Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie u. a. in Punkt 10 beschlossen:
Der Sport- und
Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem
Himmel wird unter den Bedingungen, die im Beschluss der
Sportministerinnen und Sportminister der Länder zum stufenweisen
Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind,
wieder erlaubt.
Ein konkretes Datum wurde nicht
vereinbart. Während die Regelung in vielen Bundesländern bereits gilt,
scheinen wohl Baden-Württemberg und Bayern mit dem 11. Mai das
Schlusslicht zu bilden. Sicherheitshalber sollte auf der Homepage der
Länder nachgeschaut oder bei den örtlichen Behörden nachgefragt werden.
Zur näheren Erläuterung dieser Bedingungen sei hier stellvertretend auf die "Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Sporttreiben des Landes Niedersachsen" und die dort angesprochenen "Die zehn Leitplanken des DOSB" (Deutschen Olympischen Sportbund) verwiesen.
Danach ist unter Einhaltung der
Abstands- und Hygieneregeln sportliche Betätigung im Freien möglich,
aber "jegliche Zuschauerveranstaltungen in den Vereinen untersagt. Nicht
gestattet sind zunächst auch sportliche Wettbewerbe."
Damit bleibt erst einmal abzuwarten, ab
wann auf den Hundeplätzen auch wieder Prüfungen oder gar Ausstellungen
durchgeführt werden können.
Kategorie: Gesamtvorstand